MPU-Forum: Haben Sie Fragen?

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Zwei Freunde in bayerischer Wirtschaft mit Laptop

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Sollten Sie schon eine MPU hinter sich haben oder sogar besondere Fachkenntnisse besitzen, so sind sie herzlich eingeladen in diesem MPU-Forum Ihre Erfahrungen aus der MPU und Ihr MPU-Wissen mitzuteilen. Ganz egal ob bei Ihnen Alkohol, Drogen oder Punkte der Anlass für die MPU waren, Sie können den Hilfesuchenden sicherlich einige wertvolle Tipps geben. So können Sie wertvolle Hilfe leisten und die Ratsuchenden können ihre Chancen auf ein positives MPU-Gutachten und das Bestehen der MPU erhöhen. Vor allem Erfahrungen und Fachkenntnisse über die MPU wegen Punkten oder Drogen, über Abstinenznachweise durch Urinkontrollen und Haaranalysen, über Alkoholabstinenz und kontrolliertes Trinken sind besonders wertvoll und in diesem MPU-Forum willkommen.

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Das Ziel eines Jeden dem die MPU noch bevorsteht ist es, sich so auf die MPU vorzubereiten, dass er die MPU beim ersten Versuch besteht. Ob zum Thema Alkohol, Drogen oder Punkte – ob Ihnen die MPU noch bevorsteht, Sie schon ein negatives Gutachten bekommen haben oder Sie den Entzug der Fahrerlaubnis noch verhindern wollen: In diesem MPU-Forum finden Sie die Hilfe die Sie suchen und erhöhen ihre Chancen auf ein positives MPU-Gutachten und das Bestehen der MPU beträchtlich. Gern helfe ich Ihnen bei allen Fragen zur MPU und zur MPU-Vorbereitung mit meiner MPU-Erfahrung und verkehrspsychologischen Fachkenntnis weiter und ich freue mich auf einen regen Austausch und interssante Diskussionen in diesem MPU-Forum.

170 Kommentare zu “MPU-Forum: Haben Sie Fragen?

  1. Hallo,
    ich bin 17 und wurde Anfang Juni mit 1,6 Promille mit dem Auto erwischt und im Juli mit 2,3 auf dem Fahrrad.
    Kann ich dennoch auf KT gehen und argumentieren, dass ich mich bis zu der Fahrradfahrt noch nicht um eine Aufarbeitung der Problematik gekümmert habe?
    Lebenslange Abstinenz würde mir aber mit 17 Jahren auch keiner glauben oder?
    Vielen Dank

    • Als Wiederholungstäter mit steigendem Promillewert müssen Sie konsequent und lebenslang auf Alkohol verzichten. Kontrolliertes Trinken ist da nicht mehr möglich. Sie haben ja gezeigt, dass Sie nicht auf den ersten Schuss vor den Bug reagiert haben und es danach noch unkontrollierter betrieben haben. Der Gutachter geht nun davon aus, dass Sie zu kontrolliertem Konsum nicht fähig sind. Und Sie brauchen auch einen Abstinenznachweis über 12 Monate. Wie Sie den Gutachter davon überzeugen können, dass Ihnen das in ihrem jungen Alter auch gelingt und dass Ihre Vorsätze nachvollziehbar und glaubhaft sind, das ist eine andere Frage. Dazu sollten Sie sich mit einem Verkehrspsychologen gründlich vorbereiten. Sonst wird es sehr schwierig…

      • Hallo zusammen,

        Ich bin in der Probezeit und hatte eine alkoholhfahrt am Wochenende mit 1,47 BAK. Ich bin ersttäter und hatte vorher keine Probleme. Meine Frage muss ich zur Mpu oder genügt es wenn ich das besondere aufbauseminar erfolgreich abschließe? Ich wohne in Bayern und bin 27 Jahre alt. Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar

      • Es war immer die Regel, dass man ab 1,6 Promille auch als Ersttäter zur MPU muss. Seit vorletztem Jahr haben die Führerscheibehörden da allerdings mehr Entscheidungsspielraum bekommen, und sie dürfen nach eigenem Ermessen auch schon bei geringeren Promillewerten eine MPU anordnen. Es liegt also an dem für dich zuständigen Sachbearbeiter, wie er entscheidet. Wenn jedoch schon ein Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger angeordnet wurde, halte ich es für unwahrscheinlich, dass danach noch eine MPU gefordert wird.

  2. Bitte um Hilfe,

    Habe ein negatives Gutachten bekommen, mit der Empfehlung: Eine Suchtberatung aufzusuchen……Nach Abschluss der therapeutischen Betreuung muss Herr Lehmann in der Regel über ein Jahr belegen können, dass er eine stabile Alkoholabstinenz eingehalten hat ( mindestens aber ein halbes Jahr nach Abschluss der Betreuung bei einem Gesamtzeitraum der Abstinentz von eineinhalb Jahren.

    Ich habe im Vorfeld der MPU eine Reha besucht schon ein Jahr Abstinentz nachgewiesen, besuche regelmäßig die Suchtbratung, bin beim Phsychlogen und bitte daher, mir bei der Erläuterung der Empfehlung , ob nun nochmal 1 oder sogar 1 1/2 Jahre nachzuweisen sind.
    Oder sind die eineinhalb Jahre als gesamte mit dem 1 schon gemachte zu verstehen. Insgesamt bin ich schon 23 Monate insgesamt trocken und auch froh darüber. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    • Nun ja, was in dem negativen Gutachten steht ist die Empfehlung des Gutachters, also seine persönliche und fachliche Meinung, mehr nicht. Sie brauchen diesen Empfehlungen nicht zu folgen. Sie könnten jetzt einfach einen neuen Versuch bei einer anderen Begutachtungsstelle starten. Vielleicht ist dieser Gutachter anderer Meinung. Neues Spiel, neues Glück. Das negative Gutachten können Sie eigentlich vernichte. Bringt Ihnen gar nichts, geht niemanden etwas an. Für den nächsten Versuch sollten Sie sich allerdings besser vorbereiten, sonst machen Sie ja die gleichen Fehler nochmal. Wenn bei ihnen eine Suchtproblematik vorlag, mussen Sie eine klinische Entgiftung und eine Entwöhnungsbehandlung und eine Nachsorgebehandlung nachweisen. Und Sie brauchen 12 Monate Abstinenznachweis. Diese technischen Voraussetzungen scheinen Sie zu erfüllen. Und dann müssen Sie den Gutachter davon überzeugen, dass es ihnen gelingt bis ans Ende Ihrer Tage zu verzichten und dass es ihnen damit besser geht. Das ist ihnen beim letzten nicht gelungen. Dabei kann ihnen ein Verkehrspsychologe helfen.

      • Nein, stimmt nicht…eigentlich sollen die gesamten 12 Monate der Abstinenz nach der therapeutischen Entwöhnungsbehandlung liegen…liegen nur 6 Monate danach, dann sollen insgesamt mindestens 18 Monate nachgewiesen werden, also schon 12 Monate während der Reha…

  3. Hallo,
    ich bin 17 und habe Anfang Juni meinen Führerschein gemacht. Leider hatte ich nur 4 Tage später die blöde Idee betrunken nachts Auto zu fahren. Ich wurde mit 1,56 BAK erwischt. Mitte Juli wurde ich dann nochmal mit dem Fahrrad angehalten, 2,25 BAK.
    Seitdem trinke ich nichts mehr. Muss ich Abstinenznachweise haben oder würde mir das eh keiner glauben, dass ich nie wieder etwas trinken würde?
    Würde auch KT gehen?
    Vielen Dank

    • Also kontrolliertes Trinken ist für Wiederholungtäter mit steigenden Werten nicht möglich. Sie müssen lebenslang auf Alkohol verzichen. Ob Sie den Gutachter davon überzeugen können, dass ihnen das gelingt, hängt davon ab welche Argumente Sie dafür vorbringen können. Der Gutachter will ganz genau wissen, wie es Ihnen in Zukunft gelingen soll immer nüchtern zu bleiben, und warum es Ihnen früher nicht gelungen ist. Um das zu erarbeiten brauchen Sie Hilfe von einem Verkehrspsychologen.

  4. Hallo,ich brauche ein Rat, wurde mit 3,06 Promille führerschein weggenommen, hab negatives Gutachten wegen zu wenig Abstinenz (6Monate) seit September mach ich wieder abstinenz wieder für halbes Jahr. Zählt der Abstand von August bis Oktober ohne Abstinenz mit bei nächster mpu?

  5. Hallo, ich habe eine pauschale Frage:
    Ich wurde mit 2 Promille im Auto angehalten. (29 Jahre)
    Ich habe 12 Monate Abstinenznachweise.
    Diese möchte ich quasi als Trinkpause werten und auf kontrolliertes Trinken (Notfall-Strategie) gehen.
    Ist es möglich dem GA zu vermitteln, dass man die Trinkpause weiterführen möchte, sich aber ein zukünftigen Alkoholkonsum vorbehalten möchte bzw. es nicht ausschließen kann. Dafür aber zumindest die Aspekte des kontrollierten Trinkens (in Theorie) erlernt zu haben?
    Danke im voraus.
    MfG

    • Nein, Sie müssten sich entscheiden. Entweder Abstinenz oder kontrolliertes Trinken. Mischkonzepte werden nicht akzeptiert. Bei einmaliger Alkoholauffälligkeit wird laut Kriterien kontrolliertes Trinken gefordert, das man schon etwa ein Jahr erfolgreich erprobt hat. Da Sie ja in diesem Jahr ganz auf Alkohol verzichtet haben, konnten Sie keine Erfahrung mit kontrollierten Trinken sammeln. Also sollten Sie ganz auf Alkoholverzicht setzen und den Gutachter davon überzeugen, dass ihnen das gelingt. Den dafür nötigen Abstinenznachweis haben Sie ja gemacht. Und man kann sich immer entscheiden auf Alkohol zu verzichten. Dann aber ohne wenn und aber und vielleicht.

  6. Hallo Zusammen, mein Mann wurde Anfang August 2020 einer Verkehrskontrolle unterzogen und leider rauchte er am Abend zuvor einen Joint. ( er macht das vllt 3-4 mal jährlich wenn es sehr stressig ist). Die Werte im Schreiben der FST ergaben, dass auf einen gelegentlichen Konsum vermutet wird. Es wurde außerdem geschrieben, dass aufgrund erstmaligem Vergehen, der Führerschein nicht entzogen wird wie eigentlich nötig und er bis 28.12.2020 eine Frist bekommt ein medizinisch psychologisches Gutachten zu erhalten. Er besuchte natürlich in dieser kurzen Zeit einen Vorbereitungskurs mit Einzel und Gruppengespräche und nahm an einer Simulation teil. Gestern war dann die MPU, er war super vorbereitet, schrieb viel auf was er selbst von sich aus erzählen möchte usw und die Dame lies ihn teilweise nicht einmal aussprechen und sagte von Anfang an, dass er heute hätte daheim bleiben und sich das Geld hätte sparen können da sie 12 Monate Abstinenz möchte. Mein Mann ist am Boden zerstört. Der letzte THC Konsum war an diesem besagten Tag. Er bat sogar an, eine Haarprobe da zu lassen. Wurde alles abgelehnt. Das negative Gutachten wird nur an ihn gesendet und nicht an die FST. Jetzt meine Frage: wie kann es sein, dass der Vorfall im August war und bis Ende des Jahres Frist gegeben wird, die aber 12 Monate Abstinenz wollen? Laut dem Berater soll er die Frist nun auslaufen lassen, bekommt dann den Führerschein entzogen und muss dann jeden Monat Abstinenz nachweisen. Bekommt er seinen Führerschein dann tatsächlich erst wieder, wenn er eine positive MPU hat? Muss er dann nochmal alle Prüfungen machen oder wird der herausgegeben, wenn das positive Gutachten vorliegt. Wir sind ziemlich verzweifelt

    • Das ist wirklich nicht so einfach zu verstehen. Es gibt bei Cannabiskonsum theoretisch 2 Möglichkeiten: 1. Bei seltenem Konsum besteht fehlendes Trennungsvermögen von Konsum und Fahren. Der Mensch muss den Gutachter davon überzeugen, dass ihm diese Trennung zukünftig gelingt, darf weiter gelegentlich konsumieren und braucht keinen Abstinenznachweis. 2. Bei regelmäßigem Konsum besteht Drogengefährdung. Der Mensch muss den Gutachter überzeugen, dass es ihm zukünftig gelingt ganz auf den Konsum zu verzichten und benötigt dazu einen Abstinenznachweis über 6 Monate. Über Möglichkeit 1 hat man mir in der Ausbildung gesagt, dass sie praktisch so gut wie keine Anwendung findet. Jedoch fragt bei mir in Berlin die Führerscheinstelle in letzter Zeit immer öfter ausdrücklich nach dieser Möglichkeit. Die Gutachter tun sich damit jedoch sehr schwer. Leider haben die Gutachter die Macht zu entscheiden, auch wenn die Behörde das anders sieht. Ich denke das ist auch in Ihrem Fall geschehen. Da fragt man sich zurecht, warum die Behörde in 2 Monaten ein Gutachten fordert, und der Gutachter sagt, dass man dafür 6 Monate Abstinenz nachweisen muss. Das geht natürlich nicht. Behörde will Möglichkeit 1, Gutachter sagt aber es muss Möglichkeit 2. sein.
      Ich rate meinen Kunden immer von Möglichkeit 1 ab, da es sehr riskant ist, meist wie in ihrem Fall endet, und es am Ende dann doch auf Möglichkeit 2 hinausläuft. Dann doch lieber gleich Möglichkeit 2 wählen. Da sind die Erfolgschancen bedeutend höher. Dazu muss man sich an die Führerscheinstelle wenden, und zuerst die Frist verlängern, dass auch genug Zeit ist für die 6 Monate Abstinenz. Da muss man dann jedoch meistens seinen Führerschein freiwillig abgeben, bis das Gutachten fertig ist. Dann 6 Monate Abstinenz nachweisen, das geht auch rückwirkend, wenn man 6 cm Haare und in den letzten 6 Monaten nicht konsumiert hat. Und dann natürlich gut vorbereiten um zu wissen wie man den Gutachter überzeugen kann, dass es gelingt bis ans Ende seiner Tage zu verzichten und dabei zufrieden zu sein.
      Besteht ein Kunde auf Möglichkeit 1, dann versuchen wir es natürlich. Letztens war ich sogar einmal erfolgreich damit. Andere Male ist es aber nicht gelungen. Es ist wirklich nicht so einfach. Man muss sich sehr gut vorbereiten mit einem sehr fähigen Verkehrspsychologen und dann noch Glück haben mit einem wohlwollenden Gutachter.

      Bei weiteren Fragen rufen Sie mich gern mal an 🙂

  7. Guten Abend.
    Und zwar stehe ich kurz vor der MPU.
    Unfall 2017 unter Amphetamine, MDMA und 0,88 BAK. Drogen Fragestellung. Drogenscreening für 12 Monate (nur noch einmal). Und ich werde mit KT in die MPU gehen und direkt eine Haarprobe die das belegt anbieten. Jetzt wurde mir schon so oft Angst gemacht, das es fraglich wäre mit KT alles zu schaffen.
    In der Beratung wurde mir gesagt das Drogen Abstinenz reichen würde.

      • 0,88 Promille ist kein hoher Wert. Und wenn Sie erstmalig mit Alkohol aufgefallen sind, dann wird laut der offiziellen Bewertungskriterien nur kontrolliertes Trinken gefordert. Sie dürfen sich nicht mehr betrinken, also nicht die 0,5 Promille Grenze erreichen. Das ihnen das gelingt, davon müssen Sie den Gutachter überzeugen. Sie brauchen keinen Abstinenznachwris für Alkohol. Hätten Sie im letzten Jahr auf Alkohol verzichtet, hätten Sie ja keine Erfahrungen mit dem kontrollierten Trinken sammeln können.
        Bei Drogen sieht es anders aus. Da müssen Sie ganz verzichten, brauchen einen Abstinenznachweis, und müssen den Gutachter davon überzeugen, dass Ihnen das auch in Zukunft gelingt.

      • Vielen Dank, das beruhigt mich nun sehr. Also ich habe das Jahr über ein Trinktagebuch geführt und alle paar Monate, geplant, zu besonderen Anlässen mal ein Glas Sekt zum anstoßen getrunken.
        Und ich habe natürlich für das Jahr 2020 6 Abstinenznachweise wegen BTM.

  8. Vielleicht kann jemand beratschlagen würde mich sehr freuen

    aktueller Stand: seine Chefin und auch mein Mann selbst hat nach Frist Ablauf ein Schreiben an die FST erstellt. Die Chefin hat darauf aufmerksam gemacht,dass er ohne Führerschein seinen Job verlieren wird. Nun will die FSt meinem Mann entgegen kommen und bat nun, das Gutachten von dem Sie bereits aus dem Schreiben meines Mannes wissen, dass es negativ ist, an Sie zu schicken und daraufhin würden Sie ggf.eine Drogenkontrolle anordnen mit anschließender MPU damit er seinen Führerschein nicht abgeben muss. Wir sind dankbar, dass es wohl doch eine Chance gibt, nur stellt sich uns jetzt die Frage : Wenn er das negative Gutachten der FST zukommen lässt, muss er doch nach bestandener MPU seinen Führerschein nochmal komplett neu machen oder ? Außerdem steht in dem med.lsychologischen Gutachten drin, dass er vor 15 Jahren schon einmal in seiner Probezeit mit Canabis Konsum kontrolliert wurde. Im damaligen Schreiben der FST stand aber “ das es sich hierbei um ein erstvergehen handelt „…. nun haben wir natürlich Angst, dass wir schlafende Hunde wecken. Allerdings fragen wir uns, woher denn die MPU Stelle von dem verjährten Vorgang weiß.

    • Also wenn man schon mal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, dann muss man nach bestandener MPU den Führerschein nicht komplett neu machen. Das war vor vielen Jahren mal so, und auch nur in bestimmten Fällen.
      Und zu den schlafenden Hunden kann ich nur empfehlen: Schaun sie mal in ihre Führerscheinakte. Das ist ihr gutes Recht. Da steht alles drin was relevant ist. Und das ist alles was der Gutachter über Sie weis. Und alles was da drin steht ist auch nicht zu leugnen. Bei Canabiskonsum macht es eigentlich auch keinen Unterschied ob man Ersttäter oder Wiederholungstäter ist, jedenfalls für MPU Gutachter. Ob das die FST auch so sieht kann ich nicht sagen.

  9. Guten Tag ich hätte da eine Frage: muss man bei einem ärztlichen Gutachten und der MPU zwingend sagen wenn man erwerbsunfähig ist und warum, oder kann man das für sich behalten? Können die das dann herausfinden? Ich habe schon genug Probleme, so daß es in meinem Fall etwas schwerer und auch teurer werden wird weil die halt wegen einer dummen Sache die meine Mutter bei der Führerscheinstelle geäußert hat wahrscheinlich zusätzlich zur MPU noch ein ärztliches Gutachten fordern werden und habe Angst das die mir aus der Erwerbsunfähigkeit dann einen weiteren Strick drehen werden…

  10. Wahrscheinlich sollen Sie da so einen Fragebogen ausfüllen, in dem das auch abgefragt wird. Es empfielt sich immer ehrlich zu seine. Bei der MPU ist Glaubwürdigkeit ein wichtiger Faktor. Und wenn Sie angeben, dass Sie berufstätig sind und der Gutachter fragt nach, sollten Sie zumindest eine gute Geschichte zu ihrer Arbeit der Sie nachgehen erzählen können. Nachprüfen kann der Gutachter das nicht. Aber wenn er Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Aussagen hat, wäre das viel schlimmer, als würden Sie einfach zugeben arbeitslos zu sein. Denn bei Zweifeln an Ihrer Glaubwürdigkeit fallen Sie einfach ohne Diskussion durch. Arbeitslosigkeit an sich ist aber kein Problem, wenn Sie ansonsten zufrieden mit ihren Dasein sind, soziale Kontakte haben, Ihre Zeit sinnvoll zu nutzen wissen, und Wünsche und Pläne für die Zukunft haben.

  11. Hallo und danke für ihr Mühe. Mir wurde vor 6 Jahren (27) der Führerschein auf dem Fahrrad entzogen, da ich nachts auf einer Hauptstrasse mit 1.62 Promille fuhr. Ich bin zuvor nie im Strassenverkehr auffällig gewesen. Da ich den Führerschein nicht brauchte, habe ich keine MPU gemacht. Jetzt bräuchte ich ihn doch langsam und will die MPU machen. Ich trinke seit 1 1/2 Jahren keinen Alkohol, lebe in einem Kloster und verstehe, dass ich damals abhängig war. Habe ich nur mit eigener Vorbereitung eine Chance oder muss ich Bluttests und Vorbereitungskurse zwingend machen? Danke für ihr Antwort.

    • Erstmal waren sie nur dann Alkoholabhängig, wenn ein Arzt offiziell diese Diagnose gestellt hat. Ansonsten nicht. Wenn Sie das bei der Begutachtung sagen, dann müssen Sie eine klinische Entgiftung, Entwöhnungsbehandlung und Nachsorge nachweisen können, und dazu kommt dann noch das normale MPU Programm. Das ist eine sehr große Hürde. Ohne diese Diagnose wird lediglich von missbräuchlichem Konsum gesprochen. Das war bei Ihnen der Fall. Wenn Sie nur diese eine Alkoholauffälligkeit hatten, dann müssten Sie nicht mal abstinent sein und bleiben. Dann wird lediglich kontrolliertes Trinken und mindestens 1 Jahr Erfahrung damit gefordert. Sie können sich natürlich trotzdem für Abstinenz entscheiden, was Sie ja auch getan haben. Dann brauchen Sie aber unbedingt einen Abstinenznachweis über mindesten 6, besser noch 12 Monate, und Sie müssen den Gutachter davon überzeugen, dass Sie lebenslang abstinent bleiben werden. Bei Wiederholungstätern wird immer Abstinenz mit Nachweisen gefordert. Einen MPU Vorbereitungskurs sollten Sie in jedem Fall machen. Sonst wissen Sie ja nicht, was der Gutachter von Ihnen will und braucht und womit Sie ihn überzeugen können. Das ist nicht einfach. Es ist zwar keine Pflicht, so einen Kurs zu machen, erhöht die Erfolgschancen aber ungemein. Das macht meisens den Unterschied ob man besteht oder nicht. Ein Bluttest wird bei Alkoholfragestellungen am Tag der Begutachtung immer vor Ort gemacht.

  12. Hey ich habe nächste Woche meine MPU vor mir und habe auch regelmäßig Stunden mit einer MPU-Beraterin gehabt.

    THC aktiv im Blut (2017): 12 ng/ml

    THC-COOH: 42 ng/ml

    OH – THC: 3,5 ng/ml

    Laut der Ordnungsverfügung und dem Toxikologisches/polizeilichen Bericht ist von einem GELEGENTLICHEN KONSUM auszugehen.

    12 Monate Abstinenz weise ich nach in Form einer Haaranalyse. Meine Beraterin hat mir zur Strategie angeraten, auf DAUERHAFTE ABSTINENZ zu plädieren.
    Nun bin ich mir aber ehrlich gesagt nicht mehr so sicher, ob das so schlau wäre, da ich viel gelesen habe, dass bei Gelegenheitskonsumenten eine dauerhafte Abstinenz nicht erwartet wird und ich dann in eine ganz andere Richtung gehe. Würdet ihr mir raten doch die Strategie des gelegentlichen Kiffens und Trennung zu fahren?
    Würde ich als Wiederholungstäter sofort eine neue MPU-Anordnung bekommen, wenn ich mit dauerhafter Abstinenz die MPU bestehe, aber bspw. mit einem ganz geringen THC-COOH Wert kontrolliert werde?

    Danke im Voraus und herzliche Grüße.

    • Mit der Strategie „Abstinenz“ sind Sie bei Drogen immer auf der sicheren Seite. Ich habe in meiner Ausbildung vor 7 Jahren noch gelernt, dass die Strategie „Trennung“ bei Drogen in der Praxis so gut wie keine Relevanz hat. Das hat sich über die Jahre etwas verändert. Ich denke aber es ist immer einfacher ganz auf den Konsum zu verzichten, als einen gelegentlichen Konsum zu organisieren und sauber von der Verkehtsteilnahme zu trennen. Und ich denke so sehen das auch die meisten Gutachter. Und Sie müssen ja den Gutachter davon überzeugen, dass es ihnen auch dauerhaft gelingt dauber zu trennen, oder konsequent zu verzichten.
      Werden Sie irgendwann mal wieder im Auto unter Einfluss von Drogen angetroffen, auch wenn nur Abbauprodukt nachgewiesen werden kann, müssen Sie auch wieder zur MPU.

  13. Hallo,
    erst mal freue ich mich, endlich ein MPU-Forum gefunden zu haben 🙂 !

    So, nach viel Hoffnung um eine MPU rumzukommen, kam heute Post von der Führerscheinstelle…. die fordern nun nicht nur die MPU sondern auch ein ärztliches Gutachten…. (bei mir besteht eine Alkoholabhängigkeit – abstinent seit 06/2020 – Nachweise seit 09/2020 außerdem muß ich Antidepressiva nehmen…)
    Meine Frage ist nun ob ich mich auch auf dieses Gutachten vorbereiten sollte z.B. bei einem Verkehrspsychologen. Das Landratsamt hat mir auch eine Liste von Begutachtungsstellen gegeben, die diese Gutachten machen (und auch MPU). Die Kosten sind natürlich auch da sehr hoch, ab 600,– aufwärts. Wenn ich aber einen Facharzt für Verkehrspsychiatrie aufsuche, habe ich Bedenken, ob das dann anerkannt wird.

    Vielen Dank für Eure Erfahrungen und Tipps!

    • Wenn wirklich eine Alkoholabhängigkeit vorliegt, diese also offiziell von einem Arzt diagnostiziert wurde(nur dann liegt eine Abhängigkeit vor!), dann muss das ärztliche Gutachten sozusagen bestätigen, dass Sie alle nötigen Schritte der Behandlung dieser Krankheit(Entgiftung, Entwöhnung, Nachsorge) erfolgreich durchlaufen haben. Der Arzt bestätigt also das medizinisch gesehen alles ok ist. Auch für die Antidepressiva soll er bestätigen, dass diese nach allen Regeln der medizinischen Kunst angewendet werden. Darauf können Sie sich eigentlich nicht mit einem Verkehrspsychologen vorbereiten, weil das keine psychologische, sondern eine medizinische Frage ist. Ein Arzt muss bestätigen, dass medizinisch alles so läuft wie es laufen soll, und von medizinischer Seite keine Bedenken bezüglich der Fahrtauglichkeit vorliegen.
      Wenn Sie dann aber trotzdem noch eine MPU machen müssen, dann sollten Sie sich auf diese auch vorbereiten. Die Stellen dieMPU- Gutachten durchführen, bieten eigentlich keine MPU-Vorbereitungen an. Das sollte eigentlich sauber getrennt sein. Dafür gibt es selbstständige Verkehrspsychologen wie mich, aber auch größere Anbieter, die jedoch nicht immer von Verkehrspsychologen betrieben werden. Wenn Sie eine MPU-Vorbereitung mit einem ausgebildeten Verkehrspsychologen(achten Sie darauf dass es wirklich ein studierter und ausgebildeter Verkehrspsychologe ist)durchführen, dann wird diese auch von allen Begutachtungsstellen anerkannt. Am Ende zählt jedoch, was Sie bei der Vorbereitung gelernt haben, und ob Sie den Gutachter davon überzeugen können, dass Sie jetzt für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind. Die blose Teilnahmebescheinigung ist also keine Garatie die MPU zu bestehen. Das Gespräch mit dem Gutachter ist entscheidend. Und ja, die Kosten für solche Vorbereitungen sind recht hoch, so wie die Begutachtungen auch.

  14. Hallo,
    Ich wurde vor 7 Jahren bei einer Autofahrt mit 2,6 Promille angehalten (erstes und einziges Alkoholvergehen), jetzt habe ich für die MPU Vorbereitung 12 Monate Urinscreenings auf ETG erfolgreich abgeschlossen.
    Wegen der Coronasituation konnte ich nicht rechtzeitig das Programm mit dem Verkehrspsychologen abschließen und Habe noch eine ETG Haaranalyse gemacht.
    Das Ergebnis war ETG 16,6 pg/mg (gelegentlicher bis moderater Konsum).
    Damit konnte mir keine Abstinenz bestätigt werden, die ich für eine MPU brauche.
    Ich trinke seit fast 1,5 Jahren kein Alkohol und habe auch nicht mit so einem Ergebnis gerechnet.
    Was kann ich jetzt tun um zu Beweisen das ich keinen Alkohol getrunken habe bzw. das Abstinenzprogramm nicht wieder von vorn beginnen muss?

    • Wenn Sie seit 1,5 Jahren auf Alkohol verzichten, müsste Ihre Haarprobe doch sauber sein. Somit muss da doch ein Fehler unterlaufen sein. Somit bleibt nur die Haaranalyse zu wiederholen. Vielleicht bei einem anderen Labor. Oder Sie fragen mal bei der Begutachtungsstelle nach, welche Möglichkeiten es da gibt. Vielleicht haben die ja Verständnis für die Corona bedingte Verzögerung, oder machen einen anderen Vorschlag. Die 12 Monate Urinscreening haben Sie ja…

  15. Moin Leute.
    Ich wurde vor knapp 2 Monaten (16.2) von der Polizei angehalten und die haben mir Blut abgenommen. Meine Werte waren zu hoch, obwohl ich an dem Tag gar nicht gekifft habe. Ich habe dann Post von der Bußgeldstelle (1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und 500€ ) und von der FSST bekommen. Die FSST hat mir eine Frist gesetzt (2.7)um ein positives mpu Gutachten vorzulegen. Ich habe mich für den TÜV Nord entschieden und immer sofort bezahlt. 1 Mon Fahrverbot habe ich so gut wie hinter mir ( 29.3-29.4). Jetzt habe ich die Bestätigung bekommen, das meine Zahlung (19.4 bezahlt) für die mpu eingegangen ist und die Antwort habe ich auch direkt (21.4) bekommen. Der Termin (27.4) wurde sofort festgesetzt. Jetzt hatte ich ja gar keine Zeit um meine Abstinenz nachzuweisen, habe auch in keinem schreiben eine Info darüber bekommen. Ich dachte tüv Nord schreibt mir was ich zu tun habe. Bin ich jetzt schon durchgefallen, weil ich gar keinen Nachweis habe ? Das ging jetzt so schnell, dass ich auch gar keine Vorbereitung hatte. Schaffe ich das denn ohne ?
    Ging es bei jemandem auch so schnell und komplett ohne Infos ? Mögen die Psychologen das gar nicht wenn man bei einer Vorbereitung war ?
    Lg Marcel

    • Ohne Abstinenznachweis hast du so gut wie keine Chance. Könntest am Begutachtungstag 6cm Haare abgeben und so rückwirkend 6 Monate Abstinenz belegen, wenn du denn 6cm Haare auf dem Kopf hast und dir sicher bist, dass du seit 6 Monaten nicht konsumiert hast. Auch eine Vorbereitung wäre gut, denn sonst sind deine Erfolgschancen gering. Ich rate dir, dich für den Termin krank schreiben zu lassen, wenn du ihn nicht verschieben kannst. Aber eigentlich darfst du selbst entscheiden wann und wo du die Begutachtung machst. Ruf da mal an und frag wie die dazu kommen dir einen Termin vorzugeben. Vorschlagen können sie ja, aber du entscheidest ob dir der Termin passt.

  16. Hallo.
    Mir wurde bei einer Routinekontrolle Kokain im Urin nachgewiesen.
    Blutwerte waren komplett sauber.
    Ergibt sich aus dem nüchternen Zustand bei der Mpu ein Vorteil oder sind alle Auffälligen gleich?
    Außer natürlich man baut zusätzlich noch einen Unfall etc.

    • Leider gilt dieser positive Urintest als Beweis für ihren Konsum, auch wenn das Blut dann sauber war. Das ist wissenschaftlich zwar bedenklich, aber nur schwer anzufechten. Kokain ist auch schnell wieder raus aus dem Körper und dann nicht mehr nachweisbar. Es macht also keinen Unterschied. Sie gelten einfach als Drogenkonsument. Da ist es dann am besten das so anzunehmen, dafür die Verantwortung zu übernehmen, Reue zu zeigen und alles mögliche zu tun das soetwas nie wieder vorkommt. Das gefällt dem Gutachter. Sich rausreden wollen oder die Sache runter zu spielen gefällt ihm hingegen gar nicht.

  17. hallo,

    folgende fragestellung:
    die fahrerlaubnisbehörde hat die beibringung eines gutachtens angeordnet, da ich im letzten jahr mehrfach psychisch auffällig war (was auch zu strafrechtlichen ermittlungen gegen mich geführt hat). es handelt sich um kein „langfristiges“ gutachten mit abstinenznachweis, und illegaler betäubungsmittelkonsum ist nicht teil der fragestellung des gutachtens. die begutachtungsstelle verlangt nun trotzdem eine haaranalyse von mir, ist sie dazu berechtigt? wie gesagt, ich war nie auffällig bzgl betäubungsmitteln und die fragestellung der führerscheinstelle für das gutachten bezieht sich auch in keiner weise auf drogenkonsum, sondern lediglich auf meine psychische erkrankung und medikation diesbezüglich.
    das problem bei einer haaranalyse liegt für mich darin das ich benzodiazepine verschrieben bekomme und gelegentlich als akutmedikation einnehme. mein psychiater hat bei seinem arztbericht aber nur meine regelmässige medikation angegeben und die gelegentliche bedarfsmedikation mit benzodiazepinen (nach welcher ich natürlich niemals ein fahrzeug führen würde) verschwiegen – bei einer haaranalyse würde dies natürlich auffallen.

    vielen dank schonmal für eine antwort 🙂

    • Ja auch Medikamente wie Benzodiazepine sind Betäubungsmittel die missbraucht werden können und auch werden. Deshalb wollen die wahrscheinlich diese Haaranalyse und man würde es dann natürlich auch nachweisen können. Es geht ja in der Begutachtung darum, ob sie Ihre psychische Erkrankung so im Griff haben, dass keine Bedenken mehr bezüglich Ihrer Fahreignung bestehen. Dazu gehört, ob Sie in ärzlicher Behandlung sind, ob Sie Medikamente verschrieben bekommen haben, ob Sie diese nur nach ärztlicher Vorschrift einnehmen, und ob Sie in der Lage sind trotz der Medikation Ihre Fahrtauglichkeit angemessen einzuschätzen und gegebenenfalls richtig zu reagieren und das Auto stehen zu lassen. Selbstverordnete Medikation ist natürlich nicht erlaubt und würde vom Gutachter als Missbrauch betrachtet werden. Aber ich denke Ihr behandelnder Arzt wird Ihnen das Bezodiazepin auch nachträglich als Bedarfsmedikation atestieren. Dann geht es natürlich besonders darum, wie Sie im Falle des Bedarfs richtig mit Ihrer eingeschränkten Fahrtauglichkeit umgehen.

  18. Hallo! Habe leider durch meine eigene Dummheit das positive Gutachten 1 Tag zu spät abgegeben(ich hatte den 29.7.im Kopf jedoch war die Frist bis 28.7…Hatte jetzt natürlich gestern den gelben Briefumschlag im Briefkasten mit der Ablehnung..ist es richtig,daß ich jetzt einen erneuten Antrag auf Wiedererteilung stellen muss?Zur MPU muß ich aber nicht nochmal,das Gutachten ist 1 Woche alt..Danke!
    Wäre für Antwort echt dankbar
    Danke, dass es Sie gibt

    • Da müssten Sie mit dem zuständigen Menschen in der Führerscheinstelle sprechen wie er damit umgeht. Ob er das Gutachten vielleicht doch noch annimmt, und wenn ihm das nicht möglich ist, wie Sie dann weiter verfahren müssten…

  19. Schönen guten Abend,
    ich bin auf dein Forum aufmerksam geworden, was ich sehr interessant finde. Leider ist das Internet voll mit Informationen, die einen nur verunsichern.

    Ich war heute am Briefkasten, wo ein Schreiben von der Führerscheinstelle aus Berlin war.
    In diesem Schreiben wird mir vorgeworfen, dass ich die Möglichkeit der Rechtfertigung nicht wahrgenommen habe und ich innerhalb von drei Monaten einen Nachweis über meine Fahrtauglichkeit einreichen soll.
    Ich habe bis zum heutigen Tag keine Möglichkeit gehabt zu irgendwas Stellung zu nehmen, da ich keine Vorgangsnummer oder der gleichen habe.

    Wortlaut: Medizinisch psychologische Gutachten, in dem die Fragen geklärt werden sollen:
    Fähigkeiten zum Trennen von Konsum und Führen eines PKW
    psycho-funkionale Beeinträchtigung vorliegen, die das sichere Fahren eines PKW beeinträchtigen.
    Im Blut wurden gefunden:

    1,5 ng/nl THC des Wirkstoffs von Haschisch
    27,0 ng/nl THC Carbonsäure
    1,0 ng/nl 11 Hydroxy-THC

    Und der Verweis auf den Drogenschnelltest das THC und Kokain positiv war.

    Ich war am 18.06.2021 in einer allg. Verkehrskontrolle, wo mit einem Anfangsverdacht ein Drogenschnelltest verlangt wurde. Diesen habe ich bereitwillig zugestimmt.
    Der Drogenschnelltest ist, nach Aussage des Polizisten, auf alles angeschlagen.
    Nach seiner Aussage habe schlechtes Kokain gehabt und das ich gekifft habe.
    Aus diesem Grund wurde ich mit auf die Wache genommen, um eine Blutabnahme zu nehmen.
    Ich finde die Verfahrensweise etwas irrtierend, da ich keine Möglichkeit hatte die Akte einzusehen, geschweige im Widerspruch zu gehen. Der gesamte Prozess bei der Kontrolle war für mich sehr fragwürdig. Kontakte bei der Polizei meinten, dass Bahnhofspolizei keine Berechtigung haben Fahrzeuge zu kontrollieren, aber gut…

    Nun zu meine Fragen:
    Muss ich jetzt eine Abstinenz nachweisen, bzw wäre es zu empfehlen?

    Muss ich mich zu einem Kokainkonsum bei der MPU rechtfertigen, auch wenn nichts im Blut war?

    Macht es überhaupt Sinn, so kurzfristig sich mit der MPU Vorbereitung auseinanderzusetzen?

    Was kann ich machen, um diese ggf doch zu bestehen?

    Welche MPU Vorbereitung Unternehmen könnt ihr in Berlin empfehlen?

    Welcher Sachverständige für das Gutachten kann in Berlin empfohlen werden?

    Wenn ich im Internet recherchiere bekommt man bei allen Unternehmen Angst.
    Ich würde mich über ein paar Ratschläge sehr freuen.

    Beste Grüße Daniel

    • Oje…das ist etwas komplizierter und umfangreicher. Das lässt sich in diesem Rahmen schlecht besprechen…Sie können mich am Mittwoch aber gern mal anrufen: 017698132945
      So zwischen 12 und 16 Uhr 🙂

  20. Hallo geehrtes Forum,
    und zwar ich wurde Juni2019 mit 0,2g Amphetamine in den Taschen erwischt (in einem Festival-Gelände). Nach 2 Monaten kam dann eine Anordnung der FST ein ärztliches Gutachten vorzulegen. Da ich ein ehrlicher Typ bin habe ich zugegeben das ich einmalig Amph ausprobiert habe und somit habe ich dann in Dez 2019 mein Führerschein abgegeben.
    Beim ärztliches Gutachten habe ich aber auch angegeben das ich 2013/2014 öfters Cannabis konsumiert habe.

    Ich habe mich dementsprechend vor paar Monaten angefangen vorzubereiten, und musste zusätzlich vom Verkehrspsychologen aus mehrere Konsums von Drogen angeben damit ich dann demnächst die Begutachterin überzeugen kann das ich seit dem letzten Vorfall (Juni2019) ein Drogenfreies Leben führe. Jetzt die Frage…..
    Muss ich unbedingt angeben das ich öfters härtere Drogen konsumiert habe, obwohl es nicht stimmt?
    Danke schon mal für eure Hilfe.

    • Es ist leider so, dass es sehr unglaubwürdig ist, wenn Sie sagen dass Sie nur an diesem einen Tag Amphetamine konsumiert haben, gleich selbst welche besessen haben, und dann noch damit erwischt worden sind. Auch wenn es wirklich so gewesen sein sollte, wird der Gutachter sehr skeptisch sein. Wenn Sie jedeoch einräumen, dass Sie das zuvor schon ein paar mal probiert haben, ist es für den Gutachter leichter diese Geschichte zu glauben.
      Die Glaubwürdigkeit Ihrer Geschichte hängt aber auch sehr viel davon ab, wie Sie diese Geschichte erzählen. Auf einem Festival kann man sich im Alkoholrausch schon mal von sympatischen Menschen mitreißen und überreden lassen Drogen zu konsumieren, und vielleicht auch noch einen kleinen Rest geschenkt bekommen. Insbesondere wenn einige dieser sympatischen Menschen weiblich und sexy sind, und man selbst ein wenig schüchtern. Solche Dinge passieren…Das sollte jedoch nie wieder vorkommen 🙂

    • Wenn Sie in Deutschland fahren wollen Ja. Sofern Sie zur MPU aufgefordert werden. Das wird ab 1,6 Promille oder im Wiederholungsfall sicher geschehen.
      Ansonsten ist Ihr ungarischer Führerschein auch nur in Deutschland gültig, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Ungarn gemeldet sind und sich dort auch mehr als 6 Monate im Jahr aufhalten. Also nur wenn Sie sozusagen als Einwohner Ungarns in Deutschland zu Besuch sind.

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